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Obergrenze fürs Ausstellen?

Wir wissen es alle: Nur etwa 1% derjenigen, die z. B. in Deutschland oder Österreich Kunst studieren, können später von ihrem so erlernten Beruf leben. Schuld daran ist u.a. die Tatsache, dass heutzutage immer noch höchst selten Ausstellungshonorare für Künstler*innen bezahlt werden.
Schuld daran ist aber auch, dass sich das (neoliberale) Kunstsystem immer mehr zu einem eitlen Starsystem entwickelt, in dem einige wenige Akteure reich werden, die allermeisten Künstler*innen aber einen Zweitjob brauchen oder von Sozialhilfe leben. Wie aber könnte dieses Starsystem in die Schranken gewiesen werden? Vielleicht ­– und das soll vor allem ein Denkanstoss sein – durch eine Regelung, die festlegt wie viele Ausstellungen eine Künstlerin oder ein Künstler pro Jahr (in Institutionen) machen darf. Eine solche Obergrenze – Planwirtschaft, ich weiss, und: wer soll es kontrollieren … – könnte dafür sorgen, dass nicht immer die gleichen Happy Few in den Ausstellungen zu sehen sind. Und sie könnte so einer breiteren Schicht von Künstlern*innen die Möglichkeit geben, ihre Arbeit einerseits zur Diskussion zu stellen, andererseits einen neuen Zugang zum Markt eröffnen. Das Argument, für bestimmte Aspekte eines Themas in einer Gruppenausstellung z. B. brauche man unbedingt diesen Künstler oder jene Künstlerin ist übrigens das wohl schwächste Argument gegen eine solche Obergrenze: Für jede Position gibt es ohne Frage mehrere Alternativen, es erfordert halt nur mehr Arbeit sich nicht für die nächst liegende, eben populäre Star-Variante zu entscheiden.

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Abbildung: Jeffrey Deitch, NYC

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