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Ausschreibung Staatsstipendien Bildende Kunst, Fotografie, Medienkunst 2020

Die Staatsstipendien stellen eine Anerkennung bisheriger hervorragender künstlerischer Leistungen dar und dienen der Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens. Die Staatsstipendien werden Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die an einem größeren künstlerischen Projekt in den genannten Bereichen arbeiten und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnliche innovative Komponente auszeichnet.

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Staatsstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2020 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.

Insgesamt werden 18 Stipendien in folgenden Bereichen vergeben

Bildende Kunst: 10 Stipendien
Fotografie: 5 Stipendien
Medienkunst: 3 Stipendien

Laufzeit:
jeweils 12 Monate, beginnend mit Jänner 2020

Stipendienhöhe:
Dotierung mit je 15 600 Euro

Alleinerziehende:
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss:
30. September 2019 (es gilt das Datum des Poststempels)

Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: "Staatsstipendium + angesuchte Sparte" zu kennzeichnen.

Einreichung:
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung einzusenden. Die Bewerbung hat zu enthalten:

* genau ausgefülltes --> Bewerbungsformular Staatsstipendium (PDF, 516 KB), eventuell --> Alleinerziehenden-Formular (PDF, 547 KB)
* Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft, Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen/Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit, Kopie des Abschlusszeugnisses sowie Kopie des Meldezettels beilegen.
* Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten (keine Originale, keine Sammelkataloge), Angaben über allfällige Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums.

Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Einreichungen sind per Post zu schicken oder persönlich abzugeben, Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig.

Alle Unterlagen sind namentlich zu kennzeichnen.

Vergabe:
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Eingereichtes Bildmaterial wird im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen beziehungsweise Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Nachweis:

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung II/6 bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Postadresse:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur, Abteilung II/6
Concordiaplatz 2, 1010 Wien

Ansprechperson:
Mag. Joana Pichler
E-Mail: joana.pichler@bka.gv.at

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