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Ausschreibung der MARGARETE-SCHÜTTE-LIHOTZKY-Projektstipendien 2020

Zweck/Intention:
Die „Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien" sind zu Ehren der verdienstvollen österreichischen Architektin anlässlich ihres 100. Geburtstages eingerichtet worden, um Projekte im Bereich der Architektur bzw. Stadtplanung mit Schwerpunkt auf experimentelle Ansätze im Hinblick auf soziale Verbesserungen bzw. im Zusammenhang mit der Dynamik aktueller gesellschaftlicher Veränderungen durchführen zu können. Erwünscht sind Kooperationen mit Institutionen im internationalen Kontext, wie Planungsabteilungen, beispielhafte Projektträger, Bibliotheken, Archive, Universitäts-/Hochschulinstitute u. ä.

Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit mindestens 5-jähriger beruflicher Praxis, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits das Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendium erhalten haben. Personen, die für das Jahr 2020 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Stipendienanzahl:
bis zu 5 Stipendien

Stipendiendauer:
6 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2020 anzutreten

Stipendienhöhe:
Dotierung mit je EUR 8.700,00

Alleinerziehende:
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das --> Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss:
Der Einsendeschluss ist der 28. Februar 2020 (es gilt das Datum des Poststempels). Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk „MARGARETE-SCHÜTTE-LIHOTZKY-Projektstipendien 2020“ zu kennzeichnen.

Einreichung:
Einzureichen ist eine thematisch spezifizierte Beschreibung eines Projektes mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann.

* vollständig ausgefülltes und unterfertigtes -->Bewerbungsformular Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien,
* schriftliche Erläuterung und Spezifizierung des Themas mit halbseitiger Kurzfassung
* Projektbeschreibung, Zielerwartungen, Vorgangsweise, Zeitplan, Art der Ergebnisse, geplante Präsentationsform
* Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen/Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit
* Kopie des Abschlusszeugnisses, Kopie des Meldezettels
* Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten (keine Originale). Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Alle Unterlagen (nicht gebunden) sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung einzureichen. Einreichungen, die das Format DIN A4 bzw. ein Gewicht von 2 Kilogramm überschreiten, können nicht angenommen werden. Alle Unterlagen sind namentlich zu kennzeichnen.

Einreichungen sind per Post zu schicken oder persönlich abzugeben, Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Vergabe:
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Das eingereichte Material wird im Postweg zurückerstattet. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.

Nachweis:
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung II/6 bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Postadresse:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/6, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Ansprechperson: Gabriele Kosnopfl,
E-Mail: gabriele.kosnopfl@bka.gv.at

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